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Zahnarztpraxis wechseln: Darauf kommt es bei der neuen Wahl an

Eine Zahnarztpraxis zu wechseln ist grundsätzlich möglich: Patientinnen und Patienten haben das Recht, ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt frei zu wählen. Für einen geordneten Übergang braucht es trotzdem etwas Planung.

Aktualisiert07. Oktober 2026
Lesezeit8 Min. Lesezeit
Zahnarztpraxis wechseln: Darauf kommt es bei der neuen Wahl an

Besonders dann, wenn eine Behandlung bereits begonnen hat, Zahnersatz ansteht oder Röntgenbilder für die weitere Diagnose wichtig sind.

Wer den Wechsel vorbereitet, sollte deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: die Auswahl einer passenden neuen Praxis und die Übergabe der Informationen, die für die Behandlung gebraucht werden. Die Patientenakte können Sie einsehen und eine Kopie verlangen. Für die Weitergabe an eine andere Praxis ist in der Regel Ihre Einwilligung erforderlich. Bei laufenden Behandlungen und bereits erstellten Heil- und Kostenplänen hängt das weitere Vorgehen vom Einzelfall ab.

Zahnarztpraxis wechseln: Gründe und Voraussetzungen

Für den Wechsel müssen Sie keinen besonderen Grund nachweisen. Die freie Zahnarztwahl ist in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer verankert. Sie können sich also an eine andere Praxis wenden, wenn Sie eine neue Anlaufstelle suchen oder Ihre bisherige Versorgung anders organisieren möchten.

Die praktische Frage lautet meist: Was soll die neue Praxis übernehmen? Geht es um regelmäßige Untersuchungen und Prophylaxe, um eine konkrete Beschwerde oder um eine Behandlung, die schon begonnen hat? Je klarer Ihr Anliegen, desto leichter lässt sich beim ersten Kontakt klären, ob die Praxis die benötigte Behandlung anbietet und welche Unterlagen sie dafür braucht.

Bei einer laufenden Behandlung sollten Sie den Übergang vorab abstimmen. Ein Wechsel ist nicht automatisch mit einem reibungslosen Abschluss aller begonnenen Schritte verbunden. Das gilt besonders bei Zahnersatz und bei einem bereits erstellten oder genehmigten Heil- und Kostenplan. Eine allgemeingültige Regel, nach der jede neue Praxis eine begonnene Versorgung oder einen bestehenden Plan übernehmen muss, lässt sich daraus nicht ableiten.

Fragen Sie deshalb beide Praxen, welche Behandlungsschritte bereits erfolgt sind und was noch aussteht. Wenn es um Zahnersatz geht, kann eine neutrale zweite Meinung helfen, den geplanten Weg besser einzuordnen. Die Bundeszahnärztekammer verweist dafür auf Patientenberatungsstellen. Bei Zahnersatz und einem bereits vorliegenden Heil- und Kostenplan ist eine solche zweite Meinung dort kostenlos möglich.

Der Wechsel selbst ist Ihr Recht. Bei einer laufenden Behandlung sollte der Übergang trotzdem abgestimmt werden.

Neue Zahnarztpraxis auswählen: Worauf kommt es an?

Die passende Praxis muss zunächst zu Ihrem konkreten Anliegen passen. Für eine Routinekontrolle gelten andere Fragen als für eine komplexe Versorgung oder eine bereits begonnene Behandlung. Eine allgemeine Rangliste der wichtigsten Auswahlkriterien gibt es nicht; sinnvoll ist, die eigenen Anforderungen vor dem ersten Termin zu ordnen.

Beim telefonischen oder schriftlichen Kontakt können Sie knapp schildern, ob Sie eine neue Praxis für die regelmäßige Betreuung suchen oder eine bestimmte Behandlung fortsetzen lassen möchten. Bei einem geplanten Zahnersatz können Sie fragen, ob die Praxis den vorhandenen Befund und Heil- und Kostenplan zunächst prüfen kann. Das ist eine Frage zur Aufnahme und Einschätzung des Falls, keine Zusage, dass die Behandlung unverändert übernommen wird.

Für die Auswahl sind vor allem diese Punkte hilfreich:

  • Behandlungsanliegen: Kann die Praxis den Termin anbieten, den Sie benötigen, und ist klar, ob es zunächst um Untersuchung, Beratung oder eine konkrete Behandlung geht?
  • Übergabe vorhandener Befunde: Kann die Praxis erläutern, welche Unterlagen für den ersten Termin sinnvoll sind und ob sie diese vorab benötigt?
  • Laufende Versorgung: Wenn bereits Behandlungsschritte erfolgt sind, lässt sich klären, wer den nächsten Schritt übernimmt und ob dafür eine erneute Untersuchung nötig ist.
  • Kostenfragen: Bei einer Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht, sollten die geplanten Leistungen und mögliche Mehrkosten verständlich besprochen werden.
  • Erreichbarkeit und Organisation: Öffnungszeiten, Terminvergabe und die Möglichkeit, Unterlagen sicher zu übermitteln, müssen zu Ihrem Alltag passen.

Diese Fragen geben Ihnen eine praktische Orientierung, ohne aus der Praxiswahl eine starre Prüfliste zu machen. Entscheidend ist, dass Sie vor Beginn einer neuen Behandlung verstehen, was vorgeschlagen wird und welche Kosten damit verbunden sein können.

Patientenakte: Einsicht, Kopie und Weitergabe

Sie haben das Recht, Ihre zahnärztliche Behandlungsdokumentation einzusehen und Kopien oder elektronische Abschriften zu verlangen. Die Bundeszahnärztekammer verweist dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023: Die erste Kopie der Patientenakte ist demnach unentgeltlich.

Das Recht auf eine Kopie ist von der Übermittlung an die neue Praxis zu unterscheiden. Wenn Ihre bisherige Praxis Unterlagen direkt weitergeben soll, ist grundsätzlich Ihre Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich. Ohne diese Einwilligung darf sie die Informationen nicht einfach an eine andere Praxis übermitteln. Sie können die Unterlagen auch selbst anfordern und mit Ihrer Zustimmung der neuen Praxis zur Verfügung stellen.

Die zahnärztliche Dokumentation ist mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Das bedeutet nicht, dass Sie mit dem Wechsel warten müssen, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Es erklärt aber, warum die bisherige Praxis Unterlagen weiterhin verwahrt und weshalb die Übergabe nicht automatisch mit einer dauerhaften Herausgabe der Originalakte gleichzusetzen ist.

Für die Vorbereitung hilft es, den Zweck jeder Unterlage im Blick zu behalten:

UnterlageWofür sie beim Wechsel hilfreich istWas Sie dazu wissen sollten
BehandlungsdokumentationGibt der neuen Praxis Einblick in bisherige Befunde und BehandlungsschritteSie können Einsicht sowie Kopien oder elektronische Abschriften verlangen
RöntgenaufnahmenKönnen für die Diagnose und die Planung der Weiterbehandlung relevant seinEine vorübergehende Überlassung kann unnötige Doppelaufnahmen vermeiden
Heil- und KostenplanHält eine geplante Versorgung und die zugehörigen Kosten festDie neue Praxis muss den bisherigen Plan nicht automatisch übernehmen
Angaben zu laufenden BehandlungsschrittenHelfen, den Stand der Versorgung zu klärenBei bereits begonnenen Behandlungen sollte der nächste Schritt individuell abgestimmt werden

Beschreiben Sie bei der Anforderung möglichst konkret, was Sie benötigen: etwa eine Kopie der Dokumentation, bestimmte Röntgenaufnahmen oder Unterlagen zu einer laufenden Versorgung. So lässt sich leichter klären, ob die Praxis die Unterlagen direkt übermitteln kann oder ob Sie eine Kopie erhalten und selbst weiterreichen.

Röntgenbilder: Doppeluntersuchungen vermeiden

Röntgenaufnahmen können der neuen Zahnärztin oder dem neuen Zahnarzt helfen, eine Diagnose zu stellen und die Behandlung fortzuführen. Wenn passende Aufnahmen bereits vorliegen, kann ihre Weitergabe eine unnötige erneute Untersuchung vermeiden. Ob vorhandene Bilder für die aktuelle Fragestellung ausreichen, entscheidet die behandelnde Praxis anhand des konkreten Falls.

Bei Röntgenbildern gelten besondere praktische Grenzen. Sie können für eine Weiterbehandlung vorübergehend überlassen werden. Benötigt die nachbehandelnde Praxis die Originalaufnahmen für Diagnose und Therapie, kann sie diese beanspruchen. Eigentum und Aufbewahrungspflichten der abgebenden Praxis bleiben davon unberührt. Aus dem Wunsch nach einem Praxiswechsel folgt daher kein pauschaler Anspruch darauf, dass sämtliche Originalaufnahmen dauerhaft bei Ihnen verbleiben.

Fragen Sie die bisherige Praxis, wie die Aufnahmen sicher an die neue Praxis übermittelt werden können. Teilen Sie der neuen Praxis zugleich mit, dass bereits Röntgenbilder vorhanden sind. Sie kann dann mitteilen, ob diese für den ersten Termin benötigt werden und ob eine erneute Aufnahme aus ihrer Sicht erforderlich ist.

Zahnarztwechsel vorbereiten: Unterlagen und Übergabe

Ein guter Übergang beginnt mit einer kurzen Abstimmung. Sie müssen dafür nicht die gesamte Vorgeschichte selbst medizinisch zusammenfassen. Hilfreich ist aber, wenn Sie benennen können, welche Behandlung läuft, was zuletzt gemacht wurde und ob ein nächster Termin oder ein weiterer Behandlungsschritt ansteht.

Für die Organisation können Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:

1. Neue Praxis kontaktieren. Erklären Sie, ob Sie eine neue Praxis für die regelmäßige Betreuung suchen oder ob eine laufende Behandlung fortgesetzt werden soll. Fragen Sie, welche Informationen für den ersten Termin benötigt werden.

2. Unterlagen anfordern. Bitten Sie die bisherige Praxis um Einsicht oder Kopien der relevanten Dokumentation. Bei Röntgenbildern können Sie die Übermittlung an die neue Praxis anfragen.

3. Einwilligung klären. Soll die bisherige Praxis die Unterlagen direkt weitergeben, stimmen Sie der dafür nötigen Entbindung von der Schweigepflicht zu. Ohne diese Einwilligung ist eine direkte Übermittlung grundsätzlich nicht vorgesehen.

4. Behandlungsstand besprechen. Klären Sie, welche Schritte bereits erfolgt sind und was noch geplant ist. Bei Zahnersatz oder einem vorhandenen Heil- und Kostenplan sollte die neue Praxis den konkreten Fall prüfen, bevor Sie von einer Fortsetzung ausgehen.

5. Kosten und Versorgung abgleichen. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen vorgesehen sind und ob zusätzliche Kosten entstehen können.

Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich bei zahnärztlichen Leistungen unter anderem am Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Eine Versorgung, die über die vorgesehene Regelversorgung hinausgeht, kann Mehrkosten für Versicherte verursachen. Wenn sich nach dem Wechsel die geplante Versorgung ändert, sollten Sie deshalb die Kostenfrage neu besprechen und sich erläutern lassen, welche Leistungen die jeweilige Planung umfasst.

Zweite Meinung und Heil- und Kostenplan

Ein Wechsel ist nicht die einzige Möglichkeit, eine Behandlungsidee überprüfen zu lassen. Wenn Sie Fragen zu einer Diagnose, einem Befund, einer Therapie oder einem Heil- und Kostenplan haben, können Patientenberatungsstellen der Bundeszahnärztekammer eine Anlaufstelle sein. Bei Zahnersatz und einem bereits vorliegenden Heil- und Kostenplan ist dort eine kostenlose neutrale zweite Meinung möglich.

Eine zweite Einschätzung kann besonders nützlich sein, wenn Sie eine vorgeschlagene Versorgung besser verstehen oder verschiedene Möglichkeiten einordnen möchten. Sie ersetzt nicht die Prüfung Ihrer individuellen Situation durch eine behandelnde Praxis. Nehmen Sie dafür vorhandene Befunde und den Heil- und Kostenplan mit oder klären Sie vorab, welche Unterlagen benötigt werden.

Aus einer zweiten Meinung folgt auch nicht automatisch, dass eine neue Praxis den Plan der vorherigen Praxis unverändert umsetzt. Die neue Zahnärztin oder der neue Zahnarzt muss den Fall selbst beurteilen und kann zu einer anderen Einschätzung kommen. Lassen Sie sich in diesem Fall erklären, worin sich die vorgeschlagene Versorgung unterscheidet und welche Folgen das für die Kosten hat.

Ein Wechsel mit klarem nächsten Schritt

Wer die Zahnarztpraxis wechseln möchte, kann sich an einer einfachen Reihenfolge orientieren: zuerst das eigene Anliegen benennen, dann die passende neue Praxis anfragen und anschließend die nötigen Unterlagen geordnet übergeben. Die Patientenakte dürfen Sie einsehen und erstmals kostenfrei kopieren lassen. Für die direkte Weitergabe braucht es grundsätzlich Ihre Einwilligung; bei Röntgenbildern gelten zusätzlich Regeln zur vorübergehenden Überlassung und Aufbewahrung.

Bei einer laufenden Behandlung lohnt sich ein konkretes Gespräch über den Behandlungsstand, besonders bei Zahnersatz und Heil- und Kostenplänen. So wird aus dem Praxiswechsel kein blinder Neustart, sondern ein Übergang, bei dem klar ist, welche Informationen vorliegen und welcher Schritt als Nächstes ansteht.

Häufige Fragen

Kann ich die Zahnarztpraxis jederzeit wechseln?
Ja, Sie haben das Recht, Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt frei zu wählen, und müssen dafür keinen besonderen Grund nachweisen.
Ist die erste Kopie der Patientenakte kostenlos?
Die erste Kopie der Patientenakte ist demnach unentgeltlich, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht.
Muss die neue Praxis einen bestehenden Heil- und Kostenplan automatisch übernehmen?
Nein, eine allgemeingültige Regel, nach der jede neue Praxis eine begonnene Versorgung oder einen bestehenden Plan übernehmen muss, gibt es nicht.
Wann ist für die Weitergabe von Unterlagen eine Einwilligung erforderlich?
Wenn Ihre bisherige Praxis Unterlagen direkt an eine andere Praxis weitergeben soll, ist grundsätzlich Ihre Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich.
Wie lange muss die zahnärztliche Dokumentation aufbewahrt werden?
Die zahnärztliche Dokumentation ist mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
Wo erhalte ich eine neutrale zweite Meinung zu einem Heil- und Kostenplan?
Patientenberatungsstellen der Bundeszahnärztekammer können eine Anlaufstelle sein, wobei eine solche zweite Meinung bei Zahnersatz und einem bereits vorliegenden Heil- und Kostenplan dort kostenlos möglich ist.